Einführende Bemerkungen

Vor dem Hintergrund der im Juni 2022 begonnenen Einschränkungen der russischen Gaslieferungen und den daraus resultierenden finanziellen Einbußen haben sich die Bundesregierung, Uniper und Fortum am 21. September auf ein finanzielles Stabilisierungspaket für Uniper geeinigt, das am 23. November 2022 finalisiert wurde.

Am 19. Dezember 2022 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesregierung und Uniper geschlossen, die die Maßnahmen zur Stabilisierung von Uniper konkretisiert.

Gemeinsames Ziel von Bundesregierung und Uniper ist es, nicht nur die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sondern auch einen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland zu leisten und damit auch dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive zu geben.

Dieses Maßnahmenpaket zur finanziellen Stabilisierung basiert auf drei Säulen:

  • Eine kurzfristige Bereitstellung von Liquidität durch die staatliche KfW-Bank für die Abwicklung von Energiehandelsgeschäften und die Zwischenfinanzierung von Kürzungsverlusten im Gasbereich.
  • Eine Barkapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. € zu einem Ausgabepreis von 1,70 € je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Fortum verkauft sein Aktienpaket nach der Uniper-Hauptversammlung im Rahmen der ersten Kapitalmaßnahme in vollem Umfang direkt an den Bund zum Preis von 1,70 Euro je Aktie.
  • Durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen soll ein Genehmigtes Kapital von bis zu 25 Mrd. Euro geschaffen werden, da die erste Barkapitalerhöhung von 8 Mrd. Euro allein nicht ausreichen wird, um Uniper zu stabilisieren. Das Genehmigte Kapital soll in Tranchen ausgenutzt werden, wobei die erste Tranche für eine Barkapitalerhöhung bis Ende 2022 vorgesehen ist. Die daraus resultierenden neuen Aktien werden ebenfalls an den Bund oder eine Einheit des Bundes zu einem Ausgabepreis von 1,70 € je Aktie (ebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) ausgegeben.

 

Zustimmung der Aktionäre

Am 19. Dezember 2022 haben die Aktionäre von Uniper auf einer außerordentlichen Hauptversammlung den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen mit großer Mehrheit zugestimmt.

Genehmigung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2022 die beihilferechtliche Genehmigung des Stabilisierungspakets für Uniper erteilt.

Im Rahmen der Genehmigung hat die EU-Kommission eine Reihe von strukturellen Maßnahmen festgelegt, die Uniper erfüllen muss. Das Unternehmen wird die folgenden Veräußerungen tätigen, wovon die letzte bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein muss:

  • 84-prozentige Beteiligung am Unipro-Geschäft, Russland,
  •  Steinkohlekraftwerk in Datteln, Deutschland,
  • Fernwärmegeschäft, Deutschland,
  •  Stromgeschäft Nordamerika, ohne Gasportfolio, LNG- und wasserstoffbezogene Aktivitäten,
  • Geschäft mit Schiffstreibstoffen Uniper Energy DMCC, Mittlerer Osten,
  • Gaskraftwerk in Gönyu, Ungarn,
  • 20-prozentige Beteiligung an der OPAL-Pipeline,
  • 20-prozentige indirekte Beteiligung an der BBL-Pipeline,
  • 18-prozentige Beteiligung an der Gasgesellschaft Latvijas Gaze, Lettland,
  •  Internationales Helium-Geschäft.
     

Uniper hat sich außerdem zu einer Reihe von marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet, wie z. B. der Verpflichtung, ihre Marktposition im Vertrieb nicht auszubauen, ihr Portfolio an langfristigen Gasverträgen anzupassen und Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren.

Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Akquisitionen tätigen, die notwendig sind, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern oder die Dekarbonisierung des Geschäfts von Uniper voranzutreiben. Die Akquisitionen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Zudem muss nach der EU-Genehmigung die Schiedsklage gegen die Niederlande auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags zurückgezogen werden.

Darüber hinaus basiert die EU-Genehmigung auf der Logik, dass Uniper zwischen 2022 und 2024 einen Eigenbeitrag von 30 % pro Jahr aus dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern ohne Verluste aus Gasersatzkosten leisten wird. Sollte die Eigenkapitalausstattung von Uniper Ende 2024 höher sein als vor der Krise, ist Uniper verpflichtet, den übersteigenden Betrag in geeigneter Weise an den Bund zurückzuzahlen.

Im Rahmen der EU-Genehmigung hat sich der Bund verpflichtet, seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25 % plus eine Aktie zu reduzieren.

 

Relevante Dokumente

Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung (veröffentlicht am 21. Dezember 2022 um 12:38 Uhr)
PDF - 76.32 KB
Veröffentlichung der Eintragung im Handelsregister von Kapitalmaßnahmen (21. Dezember 2022)
PDF - 10.23 KB
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung (veröffentlicht am 22. Dezember 2022 um 11:44 Uhr)
PDF - 121.11 KB
Veröffentlichung der Eintragung im Handelsregister von Kapitalmaßnahmen (22. Dezember 2022)
PDF - 10.18 KB

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