Düsseldorf,
29
April
2016
|
00:00
Europe/Berlin

Uniper fordert angemessene Vergütung für geleistete Einsätze zur Netzstabilisierung durch Kraftwerk Franken

  • Klage gegen Stromnetzbetreiber TenneT eingereicht
  • TenneT hat Beschlüsse des OLG Düsseldorf nicht umgesetzt
  • Uniper strebt grundsätzliche Klärung der Redispatch-Vergütung an

Uniper hat Klage beim Landgericht Bayreuth gegen TenneT eingereicht. Darin wird eine angemessene Vergütung für die Vorhaltung und die erfolgten Einsätze des Gaskraftwerks Franken bei Nürnberg im Auftrag von TenneT für die Jahre 2013 und 2014 gefordert. Nach Ansicht von Uniper hätten die Vergütungsregelungen für die Eingriffe in den Kraftwerksbetrieb zur Stabilisierung des Netzes („Redispatch- Maßnahmen“) nach den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) angepasst werden müssen. Das OLG hatte am 28. April 2015 in einem Muster- verfahren geurteilt, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegten Grundsätze zu einer unangemessen niedrigen Vergütung geführt haben. Uniper möchte am Kraftwerk Franken beispielhaft die Höhe der angemessenen Vergütung für Redispatch-Einsätze gerichtlich klären lassen. Das Ergebnis hätte somit Auswirkungen auf weitere von Redispatch-Einsätzen betroffene Kraftwerke.

In der Begründung des OLG wurde damals festgestellt, dass der Einsatz eines Kraftwerks zum Redispatch als Netzersatz zu betrachten sei, weil er einen Netzeng- pass beseitige. Dieser könne durch Netzausbau behoben werden. Grundlage der regulierten Netzentgelte wiederum sei der Ersatz der Vollkosten. Daher sei es sachgerecht, auch die anteiligen Fixkosten eines zum Redispatch herangezogenen Kraftwerks zu vergüten. Diese vollständige Vergütung ist bei den geleisteten Zahlungen von TenneT aus den Jahren 2013 und 2014 nicht erfolgt, obgleich das Kraftwerk zu einem erheblichen Anteil für die Netzstabilisierung verwendet wurde.

Uniper wählt den Weg der Klage, weil auch die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Strommarktgesetzes mehrheitlich die festgestellten Vergütungsgrundsätze des OLG missachten oder weiterhin von einer strukturell zu geringen Vergütung ausgehen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Neuregelungen für den zurückliegenden Zeitraum gelten sollen. Damit würde die Rechtsprechung des OLG weitgehend umgangen.

Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Notfall werden von den Netzbetreibern immer häufiger Redispatch-Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2015 erfolgten sie nahezu täglich. Mit einer Redispatch-Menge von rund 10 Terawattstunden im Jahr 2015 überstieg das Volumen sogar den Wert der beiden Vorjahre zusammengerechnet (2013: 4,6 Terawattstunden, 2014: 5,2 Terawattstunden).

Das Kraftwerk Franken steht in Nürnberg-Gebersdorf und besteht aus den Blöcken 1 und 2. Die installierte Nettoleistung beträgt 383 Megawatt (Block 1) bzw. 440 Megawatt (Block 2). Als Brennstoff wird zumeist Erdgas eingesetzt, alternativ können die Blöcke mit Öl betrieben werden. Die Uniper Kraftwerke GmbH ist alleinige Eigentümerin beider Kraftwerksblöcke.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Uniper SE und anderen derzeit für diese verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Uniper SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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