Fragen und Antworten zur Formelumstellung 01.04.2024

Darf Uniper Wärme die Preise einseitig verändern?
Wir ändern nicht die Preise, sondern lediglich die Formel, mit der die Preise an Veränderungen der Kosten regelmäßig angepasst werden. Diese Preisänderungsformeln sind als Bestandteil der allgemeine Versorgungsbedingungen der Uniper Wärme vertraglich vereinbart worden. Anpassungen in diesen allgemeinen Versorgungsbedingungen werden durch öffentliche Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. (2) AVBFernwärmeV wirksam.
Erhöhen sich durch die neuen Regelungen die Preise?
Nein, die Umstellung der Preisänderungsformel erfolgt preisneutral zum Preisstand 01.11.2023, d.h. die Nettopreise (nominal, d.h. ohne Berücksichtigung der damals gültigen Preisbremse) ändern sich allein durch die Umstellung nicht in ihrer Höhe.
Wann gibt Uniper sinkende Energie-Preise weiter?
Die Fernwärmepreise werden zum 01.05.2024 (nächster regulärer Preisanpassungstermin) unter Anwendung der geänderten Preisänderungsformel ermittelt. Wir sind verpflichtet in der Formel dem Kunden zugängliche Indizes zur Abbildung unserer Kostenbestandteile und deren Entwicklung zu nutzen. Die meisten derartigen Indizes werden – zum Beispiel vom Statistischen Bundesamt – rückblickend ermittelt. Dadurch gibt sich naturgemäß bei einer dem Verbrauchzeitraum vorauslaufenden Preisfestlegung ein zeitlicher Versatz, sodass sich Marktentwicklungen verzögert auswirken.
Warum werden die AVB´s / Preisänderungsformeln geändert?
Im Wesentlichen werden die Preisänderungsformeln geändert, da sich Veränderungen auf der Seite der Wärmeerzeugung und damit unserer Kosten ergeben haben. Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fernwärme- Verordnung (exakt: Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) dürfen Preisänderungsformeln nur so gestaltet werden, „……dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“ (§ 24 Absatz (4) AVBFernwärmeV). Die Veränderung in der Erzeugung ist für den Verbund und das Stadtgebiet Datteln (das Inselnetz Castrop-Rauxel ist nicht betroffen) durch die Beendigung des Regelbetriebs zweier Kohleblöcke im 2. Quartal 2024 am Kraftwerks-Standort Scholven und die dann vollständige Inbetriebnahme eines neuen gasbasierten Wärmeerzeugungskomplexes gegeben. Diese Veränderungen schlagen sich in der geänderten Preisänderungsformel nieder. Perspektivisch ist zudem die Einspeisung von ersten Abwärmemengen aus unserer Anlage in der bp Raffinerie im zweiten Halbjahr 2024 berücksichtigt.
Wann und wie wirken sich die neuen Regelungen aus?
In den Versorgungsverträgen sind Termine zu Preisanpassungen fest vereinbart. Dementsprechend werden die neuen Preisänderungsklauseln erstmalig für die Preisanpassung zum 01.05.2024 angewendet. Wie diese Veränderung exakt aussehen wird, lässt sich i.d.R. nur kurz vor der Preisanpassung bestimmen. Die gemäß den Berechnungsvorschriften anzuwendenden Werte werden durch andere Stellen (z.B. Statistisches Bundesamt) veröffentlicht und liegen teilweise nicht vorher vor. Uniper Wärme hat hier keinen „Informationsvorsprung“ ggü. Ihnen als Kunden.
Warum haben Sie den Anteil des Wärmepreisindex wieder erhöht?
Der Gesetzgeber legt dem Fernwärmeversorgungsunternehmen auf, sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen. Wir bilden dies mit einer 50%igen Gewichtung des Wärmepreisindexes ab. Entsprechend der Entwicklungen an den Energieträgermärkten und im Wärmemarkt variiert der effektive Anteil der Wärmemarktberücksichtigung in unserem Fernwärmepreis. Auch in der jetzt „alten“ Preisänderungsformel lag er – trotz geringerem Vorfaktor in der Formel – zuletzt in der gleichen Größenordnung.
Was bedeutet in der Formel der „Faktor“ 0,1, der von einem Index unabhängig zu sein scheint?
Nicht unsere ganze Wärmeerzeugung bzw. deren Kosten ist bzw. sind von mit Indices abbildbaren (Energie-)Preisentwicklungen abhängig. Unsere Kosten für z.B. Wärme aus der bp Raffinerie sind Bestandteil von Verhandlungen und schließlich festgelegt in individuellen, bilateralen Verträgen. Kosten für derartige Wärmemengen sind daher von anderen Preisentwicklungen zu entkoppeln und in der „0,1“ repräsentiert.
Heißt das, Uniper Wärme muss für Abwärme sogar bezahlen?
Genau.
Wo finde ich die Parameter, die in der Preisänderungsklausel benutzt werden?
Alle Indexwerte sind kostenlos bei den Stellen, die diese Werte ermitteln und veröffentlichen (nicht Uniper), online einsehbar. Die in der Preisänderungsklausel benutzten Mittelwerte werden nicht durch die veröffentlichenden Stellen bereitgestellt.
Die Mittelwertbildung ist sehr komplex und nicht nachvollziehbar für mich.
Leider werden die Werte nicht alle über die gleichen Zeiträume gebildet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Mittelwertbildungen von Quartals-, Monats- und Tageswerten. Wir führen diese mit höchster Sorgfalt und einem Mehr-Augen-Prinzip durch.
Die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis ist sehr kompliziert. Warum haben Sie die so gestaltet?
Der Gesetzgeber legt dem Fernwärmeversorgungsunternehmen auf, sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen. Die Gestaltung der Formel für den Arbeitspreis erfolgt aus diesem Grund – wie bisher auch – in zwei Teilen. Im ersten Teil der Klammer ist das Kostenelement in den runden Klammern dargestellt. Darin sind die Anteile enthalten, die aufgrund des Wärmebezugs von unserem Wärmelieferanten zustande kommen. Im zweiten Teil – noch innerhalb der eckigen Klammern – ist das Marktelement über den Wärmepreisindex festgelegt. Insgesamt ergibt die Formel als Summe der Einzelelemente 100%.

Wir, wie auch der Branchenverband sind uns bewusst, dass durch die Transformation und Dekarbonisierung der Fernwärme und einer damit wachsenden Vielfalt und Anzahl an Wärmeerzeugern eine Kostenabbildung immer komplizierter wird. Im Rahmen der heute gültigen Verordnungen können wir leider im Sinne einer fairen und rechtssicheren Preisstellung keine weiteren Vereinfachungen vornehmen.

Eine Änderung der Regulatorik ist aktuell Teil politischer Diskussionen.
Kommt jetzt häufiger eine Umstellung der Preisänderungsklausel?
Die Gesetzgebung verpflichtet uns, die Preisänderungsformel dann anzupassen, wenn wir kostenseitig, also v.a. letztlich in der Erzeugung signifikante Änderungen haben. Durch den schrittweisen Kohleausstieg, der auch für die aktuelle Anpassung auslösend ist, und die weitere Dekarbonisierung unserer Erzeugung werden auch zukünftig (aber nicht „ständig“) Umstellungen vorzunehmen sein.

Wärmepreisbremse

Durch die derzeit hohen Energiepreise sind Haushalte und Unternehmen in Deutschland aktuell stark belastet. Zur Dämpfung der Energiekosten und gleichzeitigen Sicherung der Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, welches aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Neben der Soforthilfe im Dezember 2022 im Rahmen einer Einmalzahlung durch den Bund (nähere Informationen finden Sie hier) zählt hierzu auch die Gas- und Wärmepreisbremse. Diese greift ab März 2023 und wirkt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Mehr Informationen zur Wärmepreisbremse finden sie hier.

FAQ – Sie fragen, wir antworten

Die Kriegssituation in der Ukraine hat die Energiemärkte belastet und stellt uns vor großen Herausforderungen.

Wir arbeiten täglich daran, auf die aktuelle dynamische Situation zu reagieren und mit hoher Verantwortung unseren Kundinnen und Kunden gegenüber die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Um Sie über die neusten Entwicklungen zu informieren, haben wir Antworten auf die inzwischen häufig an uns gestellten wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Ab wann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % für die Fernwärme?
Die Bundesregierung hatte entschieden, aufgrund der Energiekrise die Umsatzsteuer auf Fernwärmelieferungen ab 01. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % zu senken. Im Rahmen der Jahresabrechnung für 2023 werden die Fernwärmekosten für den Zeitraum 01.10. – 31.12.2023 mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet.
Auf welcher Grundlage verändern sich die Fernwärmepreise?
Unsere Preise und die Faktoren, die auf sie Einfluss nehmen, sind in unseren Allgemeinen Versorgungsbedingungen beschrieben. Diese sind unseren Versorgungsverträgen beigefügt und können auch auf unserer Webseite im Bereich „Service“ unter „Downloads“ nachgelesen werden. Dort ist u.a. beschrieben, dass unsere Fernwärmepreise jeweils zum 01.05. und zum 01.11. durch sogenannte Preisänderungsformeln an Veränderungen der Kostensituation angepasst werden. Im Wesentlichen bestehen die Formeln aus mehreren Indizes für Güter und Kosten, die für unsere Wärmeerzeugung relevant sind, also für Kohle, Heizöl, Strom etc. Die verwendeten Indizes werden vom statistischen Bundesamt veröffentlicht und spiegeln die Preissituation auf dem Energiemarkt wider. Anpassungen unserer Fernwärmepreise erfolgen anhand von veröffentlichten Werten, mit festgelegten Formeln und zu festen Terminen und werden nicht willkürlich festgelegt.
Wie kann ich kurzfristig einen Fernwärmeanschluss erhalten?
Bei Interesse können Sie gern die Möglichkeit, an die Fernwärmeversorgung angeschlossen zu werden, bei uns anfragen. Die jeweiligen Ansprechpartner für Ihr Stadtgebiet finden Sie unter dem Menüpunkt „Kontakt“. Sie können auch direkt Ihre Anfrage mit dem dort vorhandenen Anfrageformular an uns schicken.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation auf den Energiemärkten erreichen uns derzeit viele Anfragen, die aufgrund der Vielzahl nicht alle zeitnah beantwortet werden können.

Bitte haben Sie auch Verständnis, dass abhängig vom jeweiligen Standort nicht jedes Objekt aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Nähe zu den vorhandenen Versorgungsleitungen und das Vorhandensein ausreichender Wärmekapazität in dem jeweiligen Netzbereich.
Aus welchen Energie-Quellen kommt die Fernwärme für meinen Anschluss?
Die abgebildete Zusammensetzung unseres Energiemix bezieht sich auf das Fernwärme-Verbundnetz der Stadtgebiete Recklinghausen, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Wanne-Eickel und Gladbeck. Wir setzen grundsätzlich auf die Einspeisung verschiedener Wärmeerzeuger, was die Versorgungssicherheit deutlich erhöht.

Falls Sie bereits zu unseren Kundinnen und Kunden gehören, finden Sie die Zusammensetzung des Energiemix für Ihren Anschluss zusätzlich auf Ihrer Abrechnung.
Das Kraftwerk Scholven liefert einen erheblichen Teil der Fernwärme. Sollte die Abschaltung der Steinkohle-Blöcke nicht aufgrund der Energiepreis-Situation verschoben werden?
Es ist aktuell noch keine Entscheidung gefallen. Leider kann auch momentan nicht gesagt werden, wann es zu einer Entscheidung kommt, da u. a. noch technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen sind.

Sowohl unsere Anlagen in Scholven als auch unser modernes Kraftwerk in Datteln liefern aktuell einen wesentlichen Beitrag zur Diversifizierung der Energieversorgung im Ruhrgebiet.
Was kann ich als Verbraucherin und Verbraucher tun, um Geld zu sparen?
Als Tipps zum Sparen von Heizenergie gelten für die Fernwärme dieselben Empfehlungen wie für andere Heizenergiearten, wie sie derzeit vielfach in den Medien genannt werden:

• Raumtemperatur senken
• Duschzeiten verkürzen
• Heizkörper nicht zubauen bzw. zustellen
• Thermostatventile nicht verdecken (z. B. durch Vorhänge)
• Kurzes Stoßlüften ist effektiver und sparsamer als Fenster in Kipp-Stellung, wobei der Heizkörper während des Lüftens abgedreht werden sollte

Unser Klassiker Fernwärme

Umweltfreundlich und zukunftssicher: Fernwärme ist die intelligente Alternative zu Gas und Öl. Denn wir nutzen die Energie, die vor Ort z. B. in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in der Industrieproduktion oder aus Grubengas entsteht. Die Energie wird dann in unser Versorgungsnetz eingespeist und Ihnen innerhalb des Versorgunggebietes zum Heizen und zur Warmwasserversorgung zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos über Fernwärme

Weitere Wärmelösungen

Wir bieten maßgeschneiderte Wärmetechnik für Ihr individuelles Anliegen! Ob es um klimafreundliche und dabei bezahlbare Nahwärmenetze zur Quartiersversorgung, energiesparende Liefermodelle für Großkunden oder dezentrale Lösungen im Rahmen von Wärmecontracting geht – Sie profitieren von unserem Know-how und umfassenden Service.

Weitere Wärmelösungen im Überblick

Unsere Dienstleistungen

Die Uniper Wärme GmbH ist Ihr Wärmepartner im Ruhrgebiet. Wir versorgen Kunden mit modernen und umweltfreundlichen Wärmelösungen – von der Erstberatung über die Planung bis zum Betrieb der Anlage. Entdecken Sie unser Angebot und verbinden Sie Ihr Gebäude zukunftssicher mit unserem Wärmenetz.

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