Fragen und Antworten zum Thema Preisänderungsklauseln

Darf Uniper Wärme die Preise einseitig verändern?
Wir ändern nicht die Preise sondern lediglich die Klausel/Formel, mit der die Preise an Veränderungen der Kosten regelmäßig angepasst werden. Diese Preisänderungsklauseln/-formeln sind als Bestandteil der allgemeine Versorgungsbedingungen der Uniper Wärme vertraglich vereinbart worden. Anpassungen in diesen allgemeinen Versorgungsbedingungen werden durch öffentliche Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. (2) AVBFernwärmeV wirksam.
Erhöhen sich durch die neuen Regelungen die Preise?
Nein, die Umstellung der Preisänderungsklausel erfolgt preisneutral zum Preisstand 01.11.2022, d.h. die Nettopreise (nominal, d.h. ohne Berücksichtigung der Preisbremse) ändern sich allein durch die Umstellung nicht in ihrer Höhe.
Versucht Uniper die Preise während der Gültigkeit der Preisbremse hoch zu halten?
Nein. Die Anpassung der Preisänderungsklausel ist ausschließlich notwendig, um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden (siehe Frage 5). Anlass ist eine Änderung im Erzeugerpark, die deutlich vor Inkrafttreten aktueller Gesetze beschlossen und initiiert wurde.
Wann gibt Uniper sinkende Preise weiter?
Zum nächsten Preisanpassungstermin am 01.05.2023 (erstmalige Anwendung der geänderten Preisänderungsklausel) erwarten wir entsprechend der aktuell beobachtbaren Indexentwicklung einen merklich sinkenden Arbeitspreis. Die in der Formel neue Abbildung von Gaspreisen nutzt zur Preisermittlung Gaspreise des der Preisanpassung vorlaufenden Halbjahres, und zwar genau solche, die für Gaslieferungen in der dann folgenden Sommer- bzw. Wintersaison, also für den Gültigkeitszeitraum der u.a. daraus ermittelten Wärmepreise, gelten.
Warum werden die AVB´s / Preisänderungsklauseln geändert?
Im Wesentlichen werden die Preisänderungsklauseln geändert, da sich Veränderungen auf der Seite der Wärmeerzeugung ergeben haben. Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fernwärme- Verordnung (exakt: Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) dürfen Preisänderungsklauseln nur so gestaltet werden, „……dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“ (§ 24 Absatz (4) AVBFernwärmeV). Die Veränderung in der Erzeugung sind für den Verbund und das Stadtgebiet Datteln (das Inselnetz Castrop-Rauxel ist nicht betroffen) durch die Außerbetriebnahme eines Kohleblocks am Kraftwerks-Standort Scholven und die Inbetriebnahme eines neuen gasbasierten Wärmeerzeugers gegeben. Diese Veränderungen schlagen sich in der geänderten Preisänderungsklausel nieder.
Warum Gas? Ich dachte, Fernwärme sei unabhängig von Gas? Bzw. warum stellt man in der aktuellen geopolitischen Lage ausgerechnet auf Gas um?
Der Einsatz von Gas bei der Erzeugung unserer Fernwärme führt zu einer Dekarbonisierung unserer Wärmebelieferung, von der Sie heute gemäß unseres Gutachtens zu ökologischen Kennzahlen (Primärenergiefaktor, spezifische CO2-Emissionen pro kWh) profitieren. Im Sinne der Versorgungssicherheit setzen wir weiterhin auf einen Brennstoffmix und eine Vielzahl von Erzeugern. Zu einer weiteren Dekarbonisierung, u.a. dem langfristigen Ersatz des jetzt eingesetzten Erdgases, hat sich Uniper entsprechend nationaler Vorgaben bekannt.
Wann und wie wirken sich die neuen Regelungen aus?
In den Versorgungsverträgen sind Termine zu Preisanpassungen fest vereinbart. Dementsprechend werden die neuen Preisänderungsklauseln erstmalig für die Preisanpassung zum 01.05.2023 angewendet. Zu diesem Preisanpassungstermin erwarten wir entsprechend der aktuell beobachtbaren Indexentwicklung einen merklich sinkenden Arbeitspreis. Wie diese Veränderung exakt aussehen wird, lässt sich i.d.R. nur kurz vor der Preisanpassung bestimmen. Die gemäß den Berechnungsvorschriften anzuwendenden Werte werden durch andere Stellen (z.B. Statistisches Bundesamt) veröffentlicht und liegen teilweise nicht vorher vor. Uniper Wärme hat hier keinen „Informationsvorsprung“ ggü. Ihnen als Kunden.
In der neuen AVB ist der Basiswert für den Arbeitspreis höher als der in meinem Vertrag. Wie können Sie da von „preisneutraler“ Anpassung sprechen?
Die Anpassung der Preisänderungsklauseln erfolgt preisneutral zum Preisstand 1. November 2022. Von den in Ihrem Vertrag festgelegten Basiswerten haben sich die Preise mit den bisher geltenden Formeln entwickelt und ergeben mit den Novemberwerten die aktuell gültigen Preise. Mit der Neuformulierung der Preisänderungsklausel werden die aktuellen Werte aus der alten Klausel nun als Basiswerte für die neue festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass die Anpassung preisneutral erfolgt.
Warum haben Sie den Anteil des Wärmepreisindex reduziert?
Die neue Gewichtung ist weiterhin sachgerecht und nicht unüblich im Vergleich mit anderen Fernwärmeversorgern. Gerade jetzt (bzw. ab 01.05.) profitieren sie dadurch sogar schneller von den zuletzt gesunkenen Energiemarktpreisen, da die anderen Indizes typischerweise mit weniger zeitlichem Versatz und Dämpfung als der Fernwärme-Marktindex die sich ändernden Brennstoffpreise an den Märkten widerspiegeln.
Wo finde ich die Parameter, die in der Preisänderungsklausel benutzt werden?
Alle Indexwerte sind kostenlos bei den Stellen, die diese Werte ermitteln und veröffentlichen (nicht Uniper), online einsehbar. Wir arbeiten daran, unseren Kunden die entsprechenden Werte bzw. Internetadressen möglichst komfortabel und am selben Ort, bereitzustellen. Die in der Preisänderungsklausel benutzten Mittelwerte werden typischerweise nicht durch die veröffentlichenden Stellen bereitgestellt.
Die Mittelwertbildung ist sehr komplex und nicht nachvollziehbar für mich.
Leider werden die Werte nicht alle über die gleichen Zeiträume gebildet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Mittelwertbildungen von Quartals-, Monats- und Tageswerten. Wir führen diese mit höchster Sorgfalt und einem Mehr-Augen-Prinzip durch.
Die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis ist komplizierter, als sie vorher schon war. Warum haben Sie die so gestaltet?
Der Gesetzgeber legt dem Fernwärmeversorgungsunternehmen auf, sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen. Die Gestaltung der Formel für den Arbeitspreis erfolgt aus diesem Grund – wie bisher auch – in zwei Teilen. Im ersten Teil der Klammer ist das Kostenelement in den runden Klammern dargestellt. Darin sind die Anteile enthalten, die aufgrund des Wärmebezugs von unserem Wärmelieferanten zustande kommen. Im zweiten Teil – noch innerhalb der eckigen Klammern – ist das Marktelement über den Wärmepreisindex festgelegt. Insgesamt ergibt die Formel als Summe der Einzelelemente 100%.
Kommt jetzt häufiger eine Umstellung der Preisänderungsklausel?
Die Gesetzgebung verpflichtet uns, die Preisänderungsklausel dann anzupassen, wenn wir kostenseitig, also v.a. letztlich in der Erzeugung signifikante Änderungen haben. Durch die weitere Dekarbonisierung unserer Erzeugung (z.B. vollständiger Kohleausstieg am Standort Scholven) werden auch zukünftig (aber nicht „ständig“) Umstellungen vorzunehmen sein. Dies geschieht immer im Sinne einer fairen und rechtssicheren Preisstellung.

Wärmepreisbremse

Durch die derzeit hohen Energiepreise sind Haushalte und Unternehmen in Deutschland aktuell stark belastet. Zur Dämpfung der Energiekosten und gleichzeitigen Sicherung der Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, welches aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Neben der Soforthilfe im Dezember 2022 im Rahmen einer Einmalzahlung durch den Bund (nähere Informationen finden Sie hier) zählt hierzu auch die Gas- und Wärmepreisbremse. Diese greift ab März 2023 und wirkt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Mehr Informationen zur Wärmepreisbremse finden sie hier.

FAQ – Sie fragen, wir antworten

Die Kriegssituation in der Ukraine hat die Energiemärkte belastet und stellt uns vor großen Herausforderungen.

Wir arbeiten täglich daran, auf die aktuelle dynamische Situation zu reagieren und mit hoher Verantwortung unseren Kundinnen und Kunden gegenüber die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Um Sie über die neusten Entwicklungen zu informieren, haben wir Antworten auf die inzwischen häufig an uns gestellten wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Ab wann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % für die Fernwärme?
Die Bundesregierung hatte entschieden, aufgrund der Energiekrise die Umsatzsteuer auf Fernwärmelieferungen ab 01. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % zu senken. Im Rahmen der Jahresabrechnung für 2023 werden die Fernwärmekosten für den Zeitraum 01.10. – 31.12.2023 mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet.
Auf welcher Grundlage verändern sich die Fernwärmepreise?
Unsere Preise und die Faktoren, die auf sie Einfluss nehmen, sind in unseren Allgemeinen Versorgungsbedingungen beschrieben. Diese sind unseren Versorgungsverträgen beigefügt und können auch auf unserer Webseite im Bereich „Service“ unter „Downloads“ nachgelesen werden. Dort ist u.a. beschrieben, dass unsere Fernwärmepreise jeweils zum 01.05. und zum 01.11. durch sogenannte Preisänderungsformeln an Veränderungen der Kostensituation angepasst werden. Im Wesentlichen bestehen die Formeln aus mehreren Indizes für Güter und Kosten, die für unsere Wärmeerzeugung relevant sind, also für Kohle, Heizöl, Strom etc. Die verwendeten Indizes werden vom statistischen Bundesamt veröffentlicht und spiegeln die Preissituation auf dem Energiemarkt wider. Anpassungen unserer Fernwärmepreise erfolgen anhand von veröffentlichten Werten, mit festgelegten Formeln und zu festen Terminen und werden nicht willkürlich festgelegt.
Wie kann ich kurzfristig einen Fernwärmeanschluss erhalten?
Bei Interesse können Sie gern die Möglichkeit, an die Fernwärmeversorgung angeschlossen zu werden, bei uns anfragen. Die jeweiligen Ansprechpartner für Ihr Stadtgebiet finden Sie unter dem Menüpunkt „Kontakt“. Sie können auch direkt Ihre Anfrage mit dem dort vorhandenen Anfrageformular an uns schicken.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation auf den Energiemärkten erreichen uns derzeit viele Anfragen, die aufgrund der Vielzahl nicht alle zeitnah beantwortet werden können.

Bitte haben Sie auch Verständnis, dass abhängig vom jeweiligen Standort nicht jedes Objekt aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Nähe zu den vorhandenen Versorgungsleitungen und das Vorhandensein ausreichender Wärmekapazität in dem jeweiligen Netzbereich.
Aus welchen Energie-Quellen kommt die Fernwärme für meinen Anschluss?
Die abgebildete Zusammensetzung unseres Energiemix bezieht sich auf das Fernwärme-Verbundnetz der Stadtgebiete Recklinghausen, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Wanne-Eickel und Gladbeck. Wir setzen grundsätzlich auf die Einspeisung verschiedener Wärmeerzeuger, was die Versorgungssicherheit deutlich erhöht.

Falls Sie bereits zu unseren Kundinnen und Kunden gehören, finden Sie die Zusammensetzung des Energiemix für Ihren Anschluss zusätzlich auf Ihrer Abrechnung.
Das Kraftwerk Scholven liefert einen erheblichen Teil der Fernwärme. Sollte die Abschaltung der Steinkohle-Blöcke nicht aufgrund der Energiepreis-Situation verschoben werden?
Es ist aktuell noch keine Entscheidung gefallen. Leider kann auch momentan nicht gesagt werden, wann es zu einer Entscheidung kommt, da u. a. noch technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen sind.

Sowohl unsere Anlagen in Scholven als auch unser modernes Kraftwerk in Datteln liefern aktuell einen wesentlichen Beitrag zur Diversifizierung der Energieversorgung im Ruhrgebiet.
Was kann ich als Verbraucherin und Verbraucher tun, um Geld zu sparen?
Als Tipps zum Sparen von Heizenergie gelten für die Fernwärme dieselben Empfehlungen wie für andere Heizenergiearten, wie sie derzeit vielfach in den Medien genannt werden:

• Raumtemperatur senken
• Duschzeiten verkürzen
• Heizkörper nicht zubauen bzw. zustellen
• Thermostatventile nicht verdecken (z. B. durch Vorhänge)
• Kurzes Stoßlüften ist effektiver und sparsamer als Fenster in Kipp-Stellung, wobei der Heizkörper während des Lüftens abgedreht werden sollte

Unser Klassiker Fernwärme

Umweltfreundlich und zukunftssicher: Fernwärme ist die intelligente Alternative zu Gas und Öl. Denn wir nutzen die Energie, die vor Ort z. B. in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in der Industrieproduktion oder aus Grubengas entsteht. Die Energie wird dann in unser Versorgungsnetz eingespeist und Ihnen innerhalb des Versorgunggebietes zum Heizen und zur Warmwasserversorgung zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos über Fernwärme

Weitere Wärmelösungen

Wir bieten maßgeschneiderte Wärmetechnik für Ihr individuelles Anliegen! Ob es um klimafreundliche und dabei bezahlbare Nahwärmenetze zur Quartiersversorgung, energiesparende Liefermodelle für Großkunden oder dezentrale Lösungen im Rahmen von Wärmecontracting geht – Sie profitieren von unserem Know-how und umfassenden Service.

Weitere Wärmelösungen im Überblick

Unsere Dienstleistungen

Die Uniper Wärme GmbH ist Ihr Wärmepartner im Ruhrgebiet. Wir versorgen Kunden mit modernen und umweltfreundlichen Wärmelösungen – von der Erstberatung über die Planung bis zum Betrieb der Anlage. Entdecken Sie unser Angebot und verbinden Sie Ihr Gebäude zukunftssicher mit unserem Wärmenetz.

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