Dividende
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Dividende 2026
Die ordentliche Hauptversammlung der Uniper SE hat am 20. Mai 2026 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende in Höhe von 0,72 EUR je Stückaktie auszuschütten.
Steuerfreie Ausschüttung
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 in diesem Fall nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit dieser Dividende nicht verbunden.
Dividendenpolitik
Parallel zur Wiederaufnahme der aktuell vorgeschlagenen Ausschüttung erarbeitet Uniper derzeit einen ganzheitlichen Rahmen für eine längerfristige Dividendenpolitik, die Kontinuität mit unternehmerischer Flexibilität verbindet.
Historische Entwicklung
GJ 2020 |
GJ 2021 |
GJ 2022 |
GJ 2023 |
GF 2024 |
GJ 2025 |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Dividende je Aktie |
in € |
1,37 |
0,07 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,72 |
Ausschüttungsvolumen |
in Mio. € |
501 |
26 |
0 |
0 |
0 |
300 |
Adjusted Net Income (ANI) |
in Mio. € |
774 |
743 |
-7.401 |
4.432 |
1.601 |
544 |
Kurs ex-Dividende |
Datum |
20. Mai 2021 |
19. Mai 2022 |
- |
- |
- |
21. Mai 2026 |
Dividendenzahlung |
Datum |
24. Mai 2021 |
23. Mai 2022 |
- |
- |
- |
25. Mai 2026 |
Historie der Dividendenfähigkeit
2022: Im Rahmen des Stabilisierungspakets zwischen Uniper und der Bundesrepublik Deutschland wurde – im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben – festgelegt, dass Uniper während der Stabilisierungsphase ohne Zustimmung des Bundes keine Dividenden ausschütten darf.
Dezember 2023: Durch eine Kapitalherabsetzung und die Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklagen wurde die bilanzielle Ausschüttungs- und Thesaurierungsfähigkeit wiederhergestellt.
Dezember 2025: Mit der Anpassung des Bundesgesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) besteht für die Uniper SE wieder die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der allgemeinen Voraussetzungen Dividenden auszuschütten. Die jährliche Entscheidung über eine mögliche Ausschüttung obliegt der ordentlichen Hauptversammlung.