Vorstand
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat basierend auf den Vorarbeiten seines Präsidialausschusses mit Wirkung zum 1. Januar 2021 Änderungen des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen und das überarbeitete Vergütungssystem der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 97,65% gebilligt.
Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung des Aufsichtsrats am 19. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 99,92% beschlossen.
Vergütungsbericht
Der vom Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellte Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dar und gibt über die im jeweiligen Geschäftsjahr gegenwärtigen oder früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen gewährte und geschuldete Vergütung Auskunft.
Corporate Governance
Gute Corporate Governance ist für die Uniper SE ein grundlegendes Element der Unternehmensführung und genießt einen hohen Stellenwert.
