EEG
Angaben nach §77 Abs. 1 EEG 2014
Nach § 77 Abs.1 EEG sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Daten zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der von RuhrEnergie GmbH, EVR an Letztverbraucher gelieferten Energiemengen sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai des jeweiligen Nachfolgejahres an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.
Angaben der RuhrEnergie. EVR gem. EEG:
- Letztverbraucherabsatz 2017: 11.256.606 kWh
- Letztverbraucherabsatz 2016: 2.596.113.562 kWh
- Letztverbraucherabsatz 2015: 2.549.902.604 kWh
- Letztverbraucherabsatz 2014: 2.468.422.287 kWh
- Letztverbraucherabsatz 2013: 2.451.642.125 kWh
- Jüngster Bericht über die Ermittlung der nach §§70 bis 74 ermittelten Daten
Schlichtungsverfahren
nach §111b EnWG
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Energieversorgungsunternehmen, und bleibt ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen nach §111a EnWG erfolglos, kann der Verbraucher i.S.d. §13 BGB die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Das Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Hier erreichen Sie die Schlichtungsstelle Energie:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 030 / 27 57 240-0
E-Mail [email protected]
www.schlichtungsstelle-energie.de
Störfallverordnung
Veröffentlichungen gemäß § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Gleichbehandlungsprogramm
nach §7a Abs. 5 Satz 3 EnWG i.V.m. §7b EnWG